Nach §46 der Niedersächsischen Kommunalverfassung haben Städte und Gemeinden mit 15.000 bis 20.000 Einwohnern normalerweise 32 Ratsfrauen bzw. Ratsherren. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Zahl um bis zu 6 zu verringern. Davon hat Hemmingen Gebrauch gemacht.